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3. Fortsetzung: Die Zünfte

14. 5. 2011

Einsiedl bei Marienbad in alter Zeit

(3. Fortsetzung)

Die Zünfte

Im Jahre 1637 verlieh Abt Becher den Einsiedler Handwerkern das Zunftrecht: „Die Handwerker daselbst wie Fleischhakker, Schuemacher, Bittner, Beckn, Müller, Schmiede und Schneider (Kleidermacher), welche es mit der Tepler Zunft bisher gehalten haben, dürfen von nun an ihre Zusammenkünfte in Einsiedl halten, im Gotteshaus ihre Altäre mit Licht und Altarwäsche versehen und darauf ihre Opfer halten“. Von dieser Zeit an gab es in Einsiedl 7 Zünfte: 1. Fleischhacker, 2. Zimmerleute mit Mauerer, Steinmetzen, Strumpfstrikker, 3. Schmiede, Wagner, Tischler, Glaser, Nagelschmiede, Schlosser, Bittner, zusammen die Hammerlzunft genannt, 4. Bäcker und Müller, 5. Sattler und Gerber, 6. Schuhmacher, 7. Schneider. (Bis zum Jahre 1938 und vielleicht noch länger waren auf dem Rathaus im Stadtarchiv die silbernen Zunftsiegel der Beckn, Schuemacher, Kleidermacher mit dem Zunftabzeichen aufbewahrt; der seinerzeitige Lehrer Hocher hatte Siegellackabdrücke davon in der 2. Klasse der Schule für die Schüler aufgehängt). Viele Hausnamen wie Nagelschmied, beim Becknhons, Barglweber, Schneiderengel erinnern noch bis heute daran.

Die übrigen Künstler und „Professionisten“ gehörten zu den Zünften der Nachbarorte: Färber und Gürtler nach Plan, Strumpfwirker, Zinngießer (Flurnamen „Zinngöißerläia“) und Seiler nach Schlaggenwald, Zeugmacher (Bettzeugweber) nach Lauterbach, Hutmacher nach Theusing (Hausnamen „beim Huterer“), Lebküchler nach Eger, Brauer, Seifensieder und Töpfer nach Tepl (Hausnamen „Töpferengl“), die Chirurgen zu den Kreisphysikaten.

Im Jahre 1782 wurde auf Befehl von Kaiser Josef II. die Zunft der Seifensieder, Fieischhacker und Weber aufgehoben und das in ihrer Zunftlade befindliche Bargeld eingezogen. Nach einiger Zeit erhielten die Fleischer und Weber ihr Geld wieder, aber die Weber wurden unter die Fleischerzunft gestellt. Die Fleischer hatten ihren Zunfttag am Sonntag Jubilate (3. nach Ostern), die übrigen Zünfte am Dreifaltigkeitssonntag (Sonntag nach Pfingsten). Dabei zogen sie unter Musikbegleitung in die Kirche.

Zunftordnung: Unter Vorsitz ihres Inspektors, der eine Magistratsperson sein soll, wird die Aufnahme der Lehrlinge, Freisprechung der Gesellen und die Erteilung der Meisterrechte vorgenommen, dabei geschieht auch die Rechnungsprüfung. Ein Umzug trägt da die große zinnerne Zunftkanne zu dem im Hange ältesten Meister, welcher nun ein ganzes Jahr das Amt des Altmeisters inne hat. Sein Laden gilt als Zunftlade, das darin befindliche Vermögen, zu dem jeder Meister einen Groschen beisteuern muß, wird als Zunftvermögen regelrecht verwaltet. Jeder Meister bekommt bei der Einbezahlung seines Groschens einen guten Trunk, den Meisterwitwen wird dieser ins Haus geschickt.

Beim Altmeister werden alle Verhandlungen zur Entscheidung vorgelegt. Auch wird alles bei ihm in Rechnung aufgenommen: Wird ein anderer als ein Meistersohn aufgenommen, so zahlt er für das Meisterwerden 30 fl in Geld, 2 Pfd. Wachs, einen Eimer Bier und durch 3 Quartal jedesmal 24 kr. Fördergeld per Quartal. Ein Lehrjunge verhandelt mit seinem Meister wegen des dreijährigen Lehrgeldes: Gewöhnlich werden 50 fl, mit Kost 100 fl bezahlt. Jeder Geselle soll 3 Jahre wandern. Ohne diese Wanderschaft darf keiner als Meister aufgenommen werden. Für das Freisprechen zahlt der Geselle 3 fl., 2 Pfd. Wachs und einen Eimer Bier. Sucht ein Lehrjunge um Aufnahme in die Zunft an, so zahlt er kein Fördergeld, dafür aber 48 kr. Ein Meistersohn zahlt für die Aufnahme und Freisprechung, sowie das Meisterwerden nur die Hälfte. Stirbt ein Meister, so erhält die Zunft einen Eimer Bier und Brot, desgleichen auch beim Tod eines Gesellen oder eines Lehrjungen. Jeder ist 2 Jahre jüngster Meister und bleibt es bis zur Aufnahme eines neuen Meisters. Dieser hat alle Einladungen und Bekanntmachungen der Zunft zu besorgen, bei Zusammenkünften durch Einsdienken des Bieres und sonstige Verrichtungen zu bedienen. Der Wanderbursch muß alljährlich um Verlängerung seines Wanderpasses ansuchen. Professionisten, die bei auswärtigen Zünften eingetragen sind, zahlen hier wie die hiesigen auch durch 2 Jahre das Jüngstmeisteramt. Bei der Zunft eingebrachte Klagen wegen Beschimpfungen werden mit 1 fl 10 kr oder auch höher bestraft.

Im Jahre 1914 waren 23 Meister und 6 Witwen. Jede Zunft hatte in der Kirche 2 Zunftengel, die sich die Zunft bei öffentlichen Feierlichkeiten und Begräbnissen vorantragen ließ. Eine Ausnahme bildeten die Schuster und Weber: Sie hatten die Zunftkannen verkauft.

Die hiesigen Bürgersöhne erhalten das Bürgerrecht unentgeltlich, die auswärtigen mußten 300 fl zahlen. In der Hauptstadt Prag kostete damals das Bürgerrecht 80 fl.

Im Jahre 1781 war in Einsiedl niemand, der das Armenhaus benötigte, jeder hatte ein Stückchen Grund oder ein Handwerk zum Lebensunterhalt.

A. Hr.

HOCHER A.: "Einsiedl bei Marienbad in alter Zeit – Die Zünfte", Marienbad-Tepler Heimatbrief 3/1966, Nr.210, S. 298-299
 

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