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NR. 1 - 1437 Juli 10 (Stift Tepl)

29. 6. 2011

NR. 1

1437 Juli 10 (Stift Tepl)

Abt Ratzcko von Stift Tepl (1411-1444), Prior Wenceslaus1), Pfarrer zu Zeckerschan (Ober Sekerschan, Landkreis Mies) und der ganze Konvent des Prämonstratenser-Chorherrenstiftes Tepl tun kund, daß der Richter, die Geschworenen und die ganze Gemeinde der Untertanen von Ainsiegl (villae dictae Heremita alias in Ainsiegl), in Schrekken versetzt durch die kürzlich aufgetretene Pest und wegen häufiger und hoher Steuerlasten (propter frequentes exactiones et bernas regales), ferner, damit sie verlassene Höfe und Güter des Stiftes besser und schneller wieder in Ordnung bringen könnten und damit sich auch mehr Leute in die Untertänigkeit des Stiftes begeben, um gewisse Vorrechte gebeten haben, worauf folgende. Privilegien gewährt wurden:
a)    Alle beweglichen und unbeweglichen Güter können frei auf männliche und weibliche Nachkommen vererbt werden. Sind keine direkten Nachkommen vorhanden, geht die Erbschaft auf andere Verwandte über.

b)    Eine nichtbeanspruchte Hinterlassenschaft geht erst nach Ablauf eines Jahres an die Grundherrschaft, das Stift Tepl, über.

c)    Der Besitz eines geflüchteten Verbrechers, auf dessen Verbrechen die Todesstrafe steht, verfällt erst dann dem Stift Tepl, wenn er sich nicht binnen acht Tagen dem Gericht gestellt hat.

d)    Einsiedl erhält dieselben (in der Urkunde nicht mehr ausdrücklich genannten) Rechte wie die Stadt Tepl.

In quorum testimonium . . . sigilla nostra praesentibus sunt appensa. Datum anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo septimo, feria quarta ante sanctae Margarethae virginis gloriosae.

Zum Inhalt und zur Bedeutung s. S. 215. — Die in der Urkunde nicht mehr ausdrücklich erwähnten Rechte sind das Recht, eigene Stadtbücher anzulegen und ein eigenes Siegel zu führen, wodurch der Gemeinde die anfallenden Beurkundungs- und Besiegelungsgebühren zufielen.

Tepl hatte dieselben vier Rechte mit fast wörtlich gleicher Begründung im Jahre 1385 erhalten, vgl. Hb. Plan-Weseritz 325 (Sept. 75), S. 641 ff. (mit falschem Jahr der Verleihung an Einsiedl).

NR. 1

1) Prior Wenzel ist der spätere Abt Wenzel (1449-1454), vgl. Fest-Schrift zum siebenhundertjährigen Jubiläum der Gründung des Praemonstratenser-Stiftes Tepl, Marienbad 1893, S. 85 und 213.

 

 

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