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NR. 4 - 1539 April 9, Prag

29. 6. 2011

NR. 4

1539 April 9, Prag

König Ferdinand (I., 1527—1564) von Böhmen 1) bestätigt auf Bitten von Richter, Geschworenen und (der) ganzen Gemeinde unser Stadt Einsidl die Urkunde des Königs Wladislaus II. von 1493 samt dem darin enthaltenen Privileg des Abtes Ratzko, wobei die gesamte Urkunde in lateinischer Sprache von Worth zu Worth wiederholt wird.

Des zu Urkund besiegelt mit unserem königlichen Insiegl.

Gegeben auf unserem königlichem Schloß Prag den 9ten Tag des Monaths April nach Christi . . . Geburth fünfzehnhundert vierzig neun . . .

Die Urkunde ist eine reine Wiederholung der Urkunden Nr. 1 und Nr. 2. Aus ihr geht hervor, daß zumindest Nr. 2 in lateinischer Sprache abgefaßt war. — Auffallend ist, daß als Bittsteller nur der Stadtrichter und die Geschworenen ausdrücklich genannt sind, aber nicht die Bürgermeister, deren Existenz aus der Urkunde Nr. 3 bereits bekannt ist. Da der Stadtrichter von der Grundherrschaft eingesetzt, die Bürgermeister aber von der Gemeinde gewählt wurden, sind letztere wohl in der summarischen Angabe der „ganzen Gemeinde“ enthalten.

NR. 4

1) Ferdinand I., Schwiegersohn des Königs Wladislaus II., war seit 1526 König von Ungarn, seit 1527 König von Böhmen, seit 1531 deutscher König und seit 1556 römischdeutscher Kaiser.

 

 

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