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NR. 8 - 1737 Dezember 17, Wien

30. 6. 2011

NR. 8

1737 Dezember 17, Wien

Karl VI., römischer Kaiser, König in Germanien, . . . Böhmen etc. verleiht dem zu besagten Kloster-Stift gehörigen Stadl Einsidl auf Bitten des Abtes Raymund (III., 1724 bis 1741) das Recht, jeden Donnerstag einen Getreidemarkt abzuhalten in der Erwägung, daß den benachbarten Bergstädten dadurch kein Nachteil, für Einsiedl aber ein Vorteil entsteht, und bestimmt, daß die benachbarten Bergstädte genau das gleiche Recht haben wie Petschau und Einsiedl; er verfügt ferner, daß Stift Tepler Untertanen, die bisher den Petschauer Markt besucht haben, auch in Zukunft davon nicht abgehalten werden, und daß die umliegenden Bergstädte von einem etwa in Einsiedl einzuführenden Marktzoll befreit sein sollen.

Zu Urkund dieses Briefes besiegelt mit unserem anhangenden k. k. größeren Insiegl, der geben ist in unserer Stadt Wien den siebzehnten Monathstag Decembris nach Christi . . . Geburth im siebzehenten hundert sieben und dreißigsten . . . Jahr.

Die Erlaubnis, am Donnerstag einen Getreidemarkt abzuhalten, war Einsiedl an sich schon 1588 durch Abt Mathias Göhl (Urkunde Nr. 5) verliehen worden. Hier handelt es sich wohl nur um die landesherrliche Sanktionierung dieser älteren Verfügung, allerdings mit der Einschränkung, daß die umliegenden Bergstädte — gemeint sind Lauterbach und Schönfeld, wo nach Zinn geschürft wurde — dadurch nicht geschädigt werden sollen. Aus der Urkunde geht auch hervor, daß offensichtlich das Stift Tepl zu verhindern suchte, daß Tepler Untertanen den Markt in Petschau besuchten, weil dadurch dem Stift Tepl Abgaben entgingen.

Die Urkunde wurde der königlichen Landtafel einverleibt (in denen 4 goldenen Relations-Quatern, L. B. 25 et 26). Die unserer Quelle vorgelegne Urkunde war eine Abschrift daraus vom 28. April 1738.
 

 

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